Wissen
Beiträge filtern
Häufige Fragen
Unter Umständen ja. Das hängt davon ab, was beim Kauf über die Verwendung und die Gesundheit des Pferdes vereinbart wurde, wann der Mangel entstanden ist und ob Sie ihn rechtzeitig gegenüber dem Verkäufer gerügt haben.
Entspricht das Pferd nicht dem Vertrag, können Sie je nach Lage des Falls den Rücktritt vom Kauf, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen. Zeigen Sie den Mangel so schnell wie möglich schriftlich an und bewahren Sie alle tierärztlichen Unterlagen auf.
Nicht unbedingt. Eine unauffällige Ankaufsuntersuchung bedeutet nicht, dass der Verkäufer für nichts mehr einzustehen hat. Außerdem kann der untersuchende Tierarzt haften, wenn er einen Befund übersehen hat, den ein sorgfältiger Kollege erkannt hätte.
Wir fordern das Untersuchungsprotokoll und die Röntgenbilder an, lassen sie unabhängig begutachten und besprechen mit Ihnen, ob ein Anspruch gegen den Verkäufer, den Tierarzt oder beide Aussicht auf Erfolg hat.
Ja. Auch nach deutschem Recht hat der Käufer Rechte, wenn ein Pferd mangelhaft ist. Welches Recht anwendbar ist, hängt von den Vereinbarungen ab und davon, ob Sie als Verbraucher oder als Unternehmer kaufen. Innerhalb der EU kann ein Urteil zudem im jeweils anderen Land vollstreckt werden.
Da unserer Kanzlei Rechtsanwälte angehören, bearbeiten wir solche Fälle in beiden Ländern aus einer Akte heraus. Beachten Sie: Die Rügefristen können kurz sein.
Für eine erste Einschätzung Ihres Falls und das erste Schreiben vereinbaren wir vorab einen festen Betrag. Sie wissen also, worauf Sie sich einlassen. Danach besprechen wir, wie die Sache steht und was der nächste Schritt kostet, vorab und schriftlich.
Mit einem klaren schriftlichen Kaufvertrag. Halten Sie darin fest, für welche Verwendung das Pferd verkauft wird, welche Untersuchung durchgeführt wurde und welche Befunde bekannt sind, wann die Gefahr übergeht und wer für Transport, Equidenpass und Bescheinigungen verantwortlich ist.
Treffen Sie außerdem eine ausdrückliche Rechtswahl und eine Gerichtsstandsvereinbarung. Wir erstellen Standardverträge, die zu Ihrer Handelspraxis und zu den Ländern passen, in die Sie verkaufen.
In vielen Fällen darf ein Pensionsstallbetreiber das Pferd zurückhalten, bis die offenen Einstellkosten bezahlt sind. Man spricht vom Zurückbehaltungsrecht. Für eine ordnungsgemäße Versorgung des Pferdes bleiben Sie in dieser Zeit allerdings verantwortlich.
Das Pferd zu verkaufen, um die Forderung zu befriedigen, ist nicht ohne Weiteres zulässig; dafür ist in der Regel ein Urteil oder eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Schritte unternehmen.
Ja. Wir vertreten Reiter, Eigentümer und andere Beteiligte in Disziplinarverfahren vor der KNHS, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der FEI sowie in Streitigkeiten über Sponsorenverträge und Turniere. Unsere Spezialisten sind selbst im Sport aktiv und kennen diese Organisationen von innen.























