Gesellschaftsrecht & Unternehmenskäufe
Bavelaar Advocaten & Rechtsanwälte begleitet Fusionen, Unternehmenskäufe, Due-Diligence-Prüfungen und Umstrukturierungen und berät im Gesellschaftsrecht, bei Joint Ventures und Gesellschafterstreitigkeiten. Unsere Anwälte haben zahlreiche Transaktionen begleitet, auch grenzüberschreitend zwischen den Niederlanden und Deutschland.
Unsere Anwälte haben zahllose Transaktionen begleitet, während die meisten Unternehmer in ihrer Laufbahn nur ein- oder zweimal mit einer Fusion oder einem Unternehmenskauf zu tun haben. Diese Erfahrung setzen wir für Sie ein.

Sie kaufen selten ein Unternehmen, wir tun nichts anderes
Erfolgreiche Verhandlungen erfordern nicht nur juristisches Wissen, sondern auch ein Gespür für ihre Dynamik. Weil unsere Anwälte an zahllosen Transaktionen beteiligt waren, wissen sie, wo die Risiken liegen und wo Spielraum besteht. Dabei arbeiten wir eng mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen, damit rechtliche, finanzielle und steuerliche Prüfung ineinandergreifen.
Worum geht es?

Erfahrung, die am Verhandlungstisch zählt
Unsere Anwälte waren viele Jahre Partner führender Kanzleien und haben seit 1993 eine beachtliche Zahl von Unternehmenskäufen, Fusionen und Restrukturierungen begleitet. Deshalb beschränkt sich unsere Beratung nicht auf das Recht: Wir denken alle Aspekte Ihres Unternehmens mit. Auf Deutsch, Niederländisch oder Englisch.
Beiträge zum Gesellschaftsrecht
Unsere Experten
Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht
Eine Due Diligence verschafft Einblick in die rechtliche, finanzielle und steuerliche Lage des Unternehmens. Sie bildet die Grundlage für einen fundierten Kaufpreis und für die Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag.
Ja. Wir beraten in einem multidisziplinären Rahmen und arbeiten seit Jahren eng mit Finanz- und Steuerberatern zusammen. Dadurch verläuft die Kommunikation zwischen allen Beteiligten effizient.
Ja. Wir beraten Sie zur geeigneten Rechtsform für Ihre deutsche Tochtergesellschaft und arbeiten eng mit deutschen Notariaten zusammen, damit die Gründung zügig und sorgfältig abläuft.
Ja. Wir stehen Käufern wie Verkäufern zur Seite, vom ersten Gespräch und der Prüfung bis zur Verhandlung und Ausarbeitung des Kaufvertrags.
Das Konzernrecht regelt Unternehmensgruppen, deren Gesellschaften rechtlich selbstständig bleiben, wirtschaftlich aber als Einheit auftreten. Wir beraten hierzu nach niederländischem und deutschem Recht.
Häufig ja. Wir suchen zunächst nach einer gütlichen Einigung und können in Mediation und Schiedsverfahren tätig werden. Gelingt das nicht, vertreten wir Sie vor Gericht.

Sprechen Sie mit Mr. Dr. Paul Bavelaar LL.M












