Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 1. Januar 2025. Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung; bei Abweichungen ist der niederländische Text maßgeblich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bavelaar Advocaten, Fassung vom 1. Januar 2025. Diese Übersetzung dient der Information; maßgeblich ist allein die niederländische Fassung.
- Bavelaar & Bavelaar Advocatuur Rechtsanwaltschaft ist eine Sozietät (maatschap) nach niederländischem Recht. Bavelaar & Bavelaar Advocatuur Rechtsanwaltschaft tritt unter anderem unter den Firmennamen "Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte", "Bavelaar & Bavelaar", "Bavelaar Advocaten", "Bavelaar Rechtsanwälte" und "Bavelaar Attorneys at Law" auf.
- Die Gesellschafter der Sozietät Bavelaar & Bavelaar Advocatuur Rechtsanwaltschaft sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (besloten vennootschappen), die gemeinsam die Anwaltspraxis ausüben (lassen). Eine Liste der Gesellschaften, die Gesellschafter von Bavelaar & Bavelaar Advocatuur Rechtsanwaltschaft (nachfolgend "Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte") sind, wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
- Sämtliche Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte erteilten Aufträge werden ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "Allgemeine Geschäftsbedingungen") angenommen und ausgeführt. Nimmt Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte ein Angebot eines Auftraggebers an, in dem auf dessen eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen wird, so geschieht dies unter ausdrücklicher Zurückweisung jener Bedingungen.
- Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte arbeitet strategisch mit anderen Juristen und Kanzleien zusammen, die auf eigene Rechnung und eigenes Risiko rechtsberatend tätig sind, einschließlich der Steuerberatung und des Notariats (nachfolgend "Strategische Partner"). Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass im Rahmen des von ihm erteilten Auftrags auch diese Strategischen Partner eingeschaltet werden; deren Honorar und Auslagen stellt Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte als eigenes Honorar und eigene Auslagen in Rechnung.
- Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte gehören auch deutsche Anwälte, also Rechtsanwälte, an, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls als "Anwälte" bezeichnet werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit (gerichtlichen) Streitigkeiten nach deutschem Recht oder jedenfalls in der Bundesrepublik Deutschland gelten stets als in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, also als deutscher Anwalt, erbracht und ausdrücklich nicht als (niederländischer) Advocaat. Der Auftraggeber ist sich bewusst und akzeptiert, dass für die Tätigkeit der Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte angehörenden Rechtsanwälte ausschließlich das deutsche Berufsrecht und das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (abgekürzt "RVG") gelten und nicht die niederländischen Berufsregeln und das niederländische Berufsrecht.
- Unabhängig davon, wer einen Auftrag im Namen von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte annimmt oder (allein oder gemeinsam mit anderen) ausführt, gilt ausschließlich Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte als Auftragnehmer, auch wenn ausdrücklich oder stillschweigend beabsichtigt ist, dass der Auftrag von einer bestimmten Person oder bestimmten Personen ausgeführt wird. Die Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek, "BW") finden auf von oder im Namen von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte angenommene Aufträge keine Anwendung.
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, werden die für die Leistungen von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte geschuldeten Nettobeträge auf der Grundlage der für die Ausführung des Auftrags aufgewendeten Stunden, multipliziert mit den jeweiligen Stundensätzen der daran beteiligten Advocaten, Rechtsanwälte oder Juristen von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte, der Mitarbeiter von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte und/oder der Strategischen Partner berechnet; dabei können nach dem Ermessen von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte Faktoren wie Eilbedürftigkeit, Fachkenntnis, Bedeutung oder Komplexität der Sache, Art und Dauer der Beziehung zum Auftraggeber und Ähnliches berücksichtigt werden (Honorar). Die Stundensätze werden von Zeit zu Zeit angepasst; danach gelten die angepassten Stundensätze.
- Zur Deckung der allgemeinen Kanzleikosten von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte wird ein Prozentsatz des so geschuldeten Nettohonorars in Rechnung gestellt (Kanzleikostenzuschlag).
- Darüber hinaus stellt Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte die im Rahmen der Ausführung des Auftrags entstandenen und/oder für den oder im Namen des Auftraggebers verauslagten Kosten in Rechnung (zum Beispiel Gerichtskosten, Kosten für Registerauszüge, Kurierkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Fahrtkosten wie € 0,50 je mit dem Pkw gefahrenen Kilometer). Ferner stellt Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte die ihr von ihren Strategischen Partnern und Unterauftragnehmern berechneten Kosten in Rechnung (Auslagen).
- Auch für Aufträge, auf die das deutsche Berufsrecht Anwendung findet, werden das vorgenannte Honorar, der vorgenannte Kanzleikostenzuschlag und die vorgenannten Auslagen in Rechnung gestellt, also auch dann, wenn das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anwendbar ist. Mit der Erteilung eines Auftrags an Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte akzeptiert der Auftraggeber, dass für die Tätigkeit der Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte angehörenden Rechtsanwälte dieselben Stundensätze, Kanzleikosten und Auslagen berechnet werden wie für die Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte angehörenden Advocaten, was zu einem höheren Honorar und höheren Kosten führen kann als nach dem RVG. Honorar und Kosten nach dem RVG bilden jedoch das Mindesthonorar und die Mindestkosten, die in Rechnung gestellt werden.
- Alle von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte in Rechnung gestellten Beträge verstehen sich, soweit gesetzlich vorgeschrieben, zuzüglich Umsatzsteuer. Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte rechnet monatlich die im Vormonat erbrachten Leistungen ab, mit einem Zahlungsziel von vierzehn Tagen. Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte behält sich das Recht vor, diesen Abrechnungsrhythmus und dieses Zahlungsziel einseitig zu ändern. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig und vollständig, tritt ohne Mahnung Verzug ein; Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte ist dann ohne Mahnung berechtigt, die gesetzlichen Zinsen nach Artikel 6:119a BW zu verlangen sowie sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der vollständigen Kosten intern oder extern eingeschalteter Anwälte, in Rechnung zu stellen und vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.
- Für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen kann jederzeit ein Vorschuss verlangt werden. Die Tätigkeit kann ausgesetzt werden, wenn kein ausreichender Vorschuss vorhanden ist. Gezahlte Vorschüsse werden mit der Schlussrechnung für den betreffenden Auftrag verrechnet.
- Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Rechnungen von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte ausschließlich per E-Mail an die in der Mandatsbestätigung genannte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen ab dem Datum des E-Mail-Versands der betreffenden Rechnung schriftlich Einwände gegen diese, gilt die Rechnung als von ihm vorbehaltlos anerkannt.
- Dem Auftraggeber und Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte steht es jederzeit frei, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden, mit der Maßgabe, dass Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte einen Auftrag nur so sorgfältig vorzeitig und einseitig beenden wird, dass dem Auftraggeber daraus möglichst geringe Nachteile entstehen. Eine vorzeitige Beendigung lässt die Pflicht zur Zahlung der von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte bereits abgerechneten und noch abzurechnenden Beträge unberührt.
- Die vertragliche oder außervertragliche Haftung von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte für Schäden, die aus etwaigen Pflichtverletzungen bei der Ausführung von Aufträgen entstehen oder damit zusammenhängen, ist auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall aus der von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts, den Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte nach den Versicherungsbedingungen trägt. Als Pflichtverletzung im Sinne des vorstehenden Satzes gilt auch ein Unterlassen. Jede Haftung von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- Besteht, gleich aus welchem Grund, für den im vorstehenden Absatz genannten Schaden keine Deckung unter der Versicherung von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte, ist jede Haftung auf einen Betrag in Höhe des Zweifachen dessen beschränkt, was Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte dem betreffenden Auftraggeber im jeweiligen Jahr ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, höchstens jedoch auf € 25.000,00 (in Worten: "fünfundzwanzigtausend Euro").
- Entsteht bei oder im Zusammenhang mit der Ausführung von Aufträgen oder in sonstigem Zusammenhang ein Personen- oder Sachschaden, für den Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte haftet, ist jede Haftung auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall aus der von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts, den Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte nach den Versicherungsbedingungen trägt. Jede Haftung von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- Besteht, gleich aus welchem Grund, für den im vorstehenden Absatz genannten Schaden keine Deckung unter der Versicherung von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte, ist jede Haftung auf einen Betrag in Höhe des Zweifachen dessen beschränkt, was Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte dem betreffenden Auftraggeber im jeweiligen Jahr ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, höchstens jedoch auf € 25.000,00 (in Worten: "fünfundzwanzigtausend Euro").
- Im Rahmen der Ausführung eines Auftrags kann Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte nicht nur die ihr angehörenden Advocaten, Rechtsanwälte und/oder Juristen, ihre Mitarbeiter und/oder ihre Strategischen Partner einschalten, sondern auch Dritte, die nicht innerhalb ihrer Organisation tätig sind ("Unterauftragnehmer"). Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte wird bei der Auswahl von Unterauftragnehmern die gebotene Sorgfalt walten lassen und sich, soweit erforderlich, vorab mit dem Auftraggeber abstimmen. Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte haftet nicht für etwaige Fehler oder Versäumnisse der von ihr eingeschalteten Unterauftragnehmer. Jeder von oder im Namen von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte angenommene Auftrag umfasst die Befugnis von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte, allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Haftungsbeschränkungen von Unterauftragnehmern auch im Namen des Auftraggebers anzunehmen.
- Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte trifft bei der Ausführung des Auftrags angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit des Mandatsverhältnisses. Sofern jedoch nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, (i) willigt der Auftraggeber ein, dass innerhalb der Organisation von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte bekannte Informationen, ob im Zusammenhang mit dem Auftrag oder nicht, denjenigen Personen innerhalb von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte, bei den Strategischen Partnern und/oder bei den Unterauftragnehmern zur Kenntnis gebracht werden, für die diese Kenntnis im Hinblick auf die Bearbeitung des Auftrags oder die Mandantenbetreuung nützlich ist, und (ii) willigt der Auftraggeber ein, dass für die Kommunikation alle jeweils üblichen Kommunikationsmittel genutzt werden, insbesondere auch das Internet, etwa E-Mail, WhatsApp, SMS und MMS; dabei akzeptiert der Auftraggeber, dass jede Haftung von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte für erlittene Schäden, einschließlich Folgeschäden, ausgeschlossen ist, die dadurch entstehen, dass Dritte ohne Zustimmung von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten.
- Nicht nur Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte, sondern auch die bei der Ausführung eines Auftrags eingeschalteten Strategischen Partner und Unterauftragnehmer können sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.
- Sämtliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch zugunsten der Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte angehörenden Advocaten, Rechtsanwälte und Juristen sowie ihrer Praxisgesellschaften und deren Geschäftsführer, einschließlich etwaiger Rechtsnachfolger, sowie aller Personen, die für Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte tätig sind oder tätig waren, einschließlich ihrer etwaigen Erben.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende Aufträge und Folgeaufträge von Auftraggebern von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte.
- Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte unterliegt niederländischem Recht. Dies gilt ausdrücklich auch für Aufträge, die von den Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte angehörenden Rechtsanwälten ausgeführt werden, mit Ausnahme der niederländischen Berufsregeln und des niederländischen Berufsrechts (siehe Artikel 5).
- Etwaige Streitigkeiten werden in erster Instanz ausschließlich vom Gericht (rechtbank) Amsterdam entschieden. Dies lässt das Recht von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte unberührt, eine Streitigkeit jederzeit bei dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk des Auftraggebers anhängig zu machen. Obsiegt Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte in einem Gerichtsverfahren gegen einen Auftraggeber, schuldet dieser Auftraggeber Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte den Ersatz sämtlicher außergerichtlich und gerichtlich entstandenen Kosten, einschließlich der vollständigen Kosten der von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte intern oder extern eingeschalteten Anwälte und sonstigen Berater.
- Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Nachdem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Auftraggebern von Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte übermittelt worden sind, gelten sie auch für Aufträge an Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte, die vor der Änderung zustande gekommen sind.
- Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte hat ihren Sitz in Amsterdam und unterhält außerdem Büros in Hamburg und Extertal (unselbstständige Zweigniederlassungen).
- Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte ist im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 76683583 eingetragen. Die Korrespondenzanschrift lautet: Keizersgracht 62, 1015 CS Amsterdam.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer Sprache verfasst und ins Englische und Deutsche übersetzt. Bei Streitigkeiten über Inhalt oder Tragweite dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgeblich.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Geschäftsstelle des Gerichts (rechtbank) Amsterdam hinterlegt und können zudem unter www.bavelaar.nl eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Die Sozietät niederländischen Rechts Bavelaar & Bavelaar Advocatuur Rechtsanwaltschaft hat ihren Sitz an der Keizersgracht 62, 1015 CS Amsterdam. Sie tritt unter anderem unter den Namen Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte, Bavelaar Advocaten, Bavelaar Rechtsanwälte und Bavelaar Attorneys at Law auf. Handelskammer (KvK) 76683583, USt-IdNr. NL8607.46.124.B01. Die Kanzlei unterhält eine unselbstständige Zweigstelle in Hamburg.
Unsere niederländischen Anwälte (Advocaten) sind bei der Nederlandse orde van advocaten, der niederländischen Rechtsanwaltskammer, eingetragen. Unsere deutschen Anwälte sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer. Auf den Websites dieser Organisationen finden Sie die gesetzlichen Regelungen und Berufsregeln, die für sie gelten.
Nach dem niederländischen Geldwäschegesetz (Wwft) sind Anwälte in bestimmten Fällen verpflichtet, die Identität ihrer Mandanten festzustellen und ungewöhnliche Transaktionen zu melden. Für deutsche Rechtsanwälte gelten vergleichbare Vorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bureau Financieel Toezicht und bei der Nederlandse orde van advocaten.
Niederländische Anwälte sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen (Artikel 6.24 Absatz 1 Verordening op de advocatuur), mit einer Mindestversicherungssumme von EUR 2.500.000 für Kanzleien. Auch deutsche Rechtsanwälte unterliegen dieser Pflicht. Unsere Versicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz. Für unsere Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Januar 2025.
Die Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig zusammengestellt, sind jedoch allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Aus dem Inhalt können keine Rechte abgeleitet werden. Für eine Beratung zu Ihrer Situation nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Beschwerdeordnung der Kanzlei
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
In dieser Kanzleibeschwerdeordnung bedeutet:
- Beschwerde: jede schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit des Mandanten oder in seinem Namen gegenüber dem Anwalt oder den unter dessen Verantwortung tätigen Personen über das Zustandekommen und die Ausführung eines Auftragsverhältnisses, die Qualität der Leistungen oder die Höhe der Rechnung, soweit es sich nicht um eine Beschwerde im Sinne von Abschnitt 4 des niederländischen Anwaltsgesetzes (Advocatenwet) handelt;
- Beschwerdeführer: der Mandant oder sein Vertreter, der eine Beschwerde vorbringt;
- Beschwerdebeauftragter: der Anwalt, der mit der Bearbeitung der Beschwerde betraut ist.
Artikel 2 Anwendungsbereich
- Diese Kanzleibeschwerdeordnung gilt für jedes Auftragsverhältnis zwischen Bavelaar & Bavelaar Advocaten Rechtsanwälte (nachfolgend die "Kanzlei") und dem Mandanten.
- Jeder Anwalt der Kanzlei sorgt für die Bearbeitung von Beschwerden gemäß der Kanzleibeschwerdeordnung.
Artikel 3 Ziele
Diese Kanzleibeschwerdeordnung soll:
- ein Verfahren festlegen, um Beschwerden von Mandanten innerhalb einer angemessenen Frist konstruktiv zu bearbeiten;
- ein Verfahren festlegen, um die Ursachen von Beschwerden von Mandanten zu ermitteln;
- bestehende Beziehungen durch eine gute Beschwerdebearbeitung erhalten und verbessern;
- Mitarbeiter darin schulen, mandantenorientiert auf Beschwerden zu reagieren;
- die Qualität der Leistungen mithilfe von Beschwerdebearbeitung und Beschwerdeanalyse verbessern.
Artikel 4 Information zu Beginn des Mandats
- Diese Kanzleibeschwerdeordnung ist öffentlich zugänglich. Der Anwalt weist den Mandanten vor Abschluss des Auftragsverhältnisses darauf hin, dass die Kanzlei eine Kanzleibeschwerdeordnung anwendet und dass diese für die Leistungen gilt.
- Die Kanzlei hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, welcher unabhängigen Stelle eine Beschwerde, die nach der Bearbeitung nicht gelöst ist, zur verbindlichen Entscheidung vorgelegt werden kann, und dies in der Mandatsbestätigung mitgeteilt.
- Beschwerden im Sinne von Artikel 1 dieser Kanzleibeschwerdeordnung, die nach der Bearbeitung nicht gelöst sind, werden dem Gericht (rechtbank) vorgelegt.
Artikel 5 Internes Beschwerdeverfahren
- Wendet sich ein Mandant mit einer Beschwerde an die Kanzlei, wird die Beschwerde an Mr. Dr. P. Bavelaar LL.M. weitergeleitet, der als Beschwerdebeauftragter tätig wird.
- Der Beschwerdebeauftragte unterrichtet denjenigen, gegen den sich die Beschwerde richtet, über deren Eingang und gibt dem Beschwerdeführer und dem Betroffenen Gelegenheit, sich zur Beschwerde zu äußern.
- Derjenige, gegen den sich die Beschwerde richtet, bemüht sich gemeinsam mit dem Mandanten um eine Lösung, gegebenenfalls unter Vermittlung des Beschwerdebeauftragten.
- Der Beschwerdebeauftragte erledigt die Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach Eingang oder teilt dem Beschwerdeführer unter Angabe von Gründen mit, dass von dieser Frist abgewichen wird, und nennt die Frist, innerhalb derer eine Entscheidung über die Beschwerde ergeht.
- Der Beschwerdebeauftragte unterrichtet den Beschwerdeführer und denjenigen, gegen den sich die Beschwerde richtet, schriftlich über seine Beurteilung der Begründetheit der Beschwerde, gegebenenfalls verbunden mit Empfehlungen.
- Ist die Beschwerde zufriedenstellend erledigt, unterzeichnen der Beschwerdeführer, der Beschwerdebeauftragte und derjenige, gegen den sich die Beschwerde richtet, die Beurteilung der Begründetheit der Beschwerde.
Artikel 6 Verschwiegenheit und kostenlose Beschwerdebearbeitung
- Der Beschwerdebeauftragte und derjenige, gegen den sich die Beschwerde richtet, wahren bei der Beschwerdebearbeitung Verschwiegenheit.
- Der Beschwerdeführer schuldet für die Kosten der Beschwerdebearbeitung keine Vergütung.
Artikel 7 Verantwortlichkeiten
- Der Beschwerdebeauftragte ist für die fristgerechte Erledigung der Beschwerde verantwortlich.
- Derjenige, gegen den sich die Beschwerde richtet, hält den Beschwerdebeauftragten über etwaige Kontakte und eine mögliche Lösung auf dem Laufenden.
- Der Beschwerdebeauftragte hält den Beschwerdeführer über die Bearbeitung der Beschwerde auf dem Laufenden.
- Der Beschwerdebeauftragte führt die Beschwerdeakte.
Artikel 8 Erfassung von Beschwerden
- Der Beschwerdebeauftragte erfasst die Beschwerde mit ihrem Gegenstand.
- Eine Beschwerde kann mehreren Gegenständen zugeordnet werden.
- Der Beschwerdebeauftragte berichtet regelmäßig über die Bearbeitung der Beschwerden und gibt Empfehlungen zur Vermeidung neuer Beschwerden sowie zur Verbesserung der Abläufe.
- Mindestens einmal jährlich werden die Berichte und Empfehlungen in der Kanzlei besprochen und zur Entscheidung vorgelegt.


