Haftung & Versicherungen

Bavelaar Advocaten & Rechtsanwälte berät und vertritt Sie bei der Haftung von Geschäftsführern, Muttergesellschaften und Unternehmen, etwa in der Insolvenz nach niederländischem Recht. Auch bei Streitigkeiten mit Versicherern und bei Schadensersatz aus unerlaubter Handlung stehen wir Ihnen zur Seite, vorab ebenso wie im Prozess.

Kann eine Gesellschaft ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, werden Geschäftsführer und Muttergesellschaften immer häufiger persönlich in Anspruch genommen. Wir sagen Ihnen genau, was möglich ist und was nicht, im Vorfeld ebenso wie im Nachhinein.

Porträt von Mr. Arnold Stendahl

Mr. Arnold Stendahl

Advocaat (niederländischer Rechtsanwalt)

Haftung ist selten schwarz oder weiß

Die Rechtsprechung zur Geschäftsführer- und Konzernhaftung hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab und ist für viele Geschäftsführer deshalb schwer zu überblicken. Unsere Anwälte prozessieren seit 1986 im Haftungs- und Versicherungsrecht, und unser Gründer wurde über die Haftung von Muttergesellschaften promoviert. Wir sagen Ihnen im Voraus, wie Ihr Fall steht.

Worum geht es?

Zwei Anwälte von Bavelaar im Gespräch in einem hellen Büro

Im Voraus wissen, wo Sie stehen

Gerade im Vorfeld können Geschäftsführer und Muttergesellschaften viele Risiken begrenzen, mit sorgfältiger Beschlussfassung, einer passenden Struktur und dem richtigen Versicherungsschutz. Liegt bereits ein Anspruch vor, beurteilen wir Ihre Position, führen die Gespräche mit der Gegenseite und dem Versicherer und prozessieren, wenn es nötig ist.

Unsere Experten

Häufige Fragen zur Haftung

  • In bestimmten Fällen ja, etwa bei Pflichtverletzungen in der Geschäftsführung, in der Insolvenz oder wenn Gläubiger bewusst benachteiligt werden. Wir prüfen Ihre Situation und beraten Sie, wie Sie das Risiko begrenzen.

  • Das können die Gesellschaft selbst, ihre Gesellschafter, die Muttergesellschaft, der Insolvenzverwalter oder Dritte wie Gläubiger sein. Wir vertreten Geschäftsführer ebenso wie Parteien, die einen Geschäftsführer in Anspruch nehmen.

  • Grundsätzlich nicht, unter besonderen Umständen aber doch. Die Rechtsprechung hierzu hängt stark vom Einzelfall ab. Wir sagen Ihnen genau, was möglich ist und was nicht.

  • Zeigen Sie die Zahlungsunfähigkeit in den Niederlanden rechtzeitig und ordnungsgemäß beim Finanzamt (Belastingdienst) an. Versäumen Sie dies, können Sie als Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden. Nehmen Sie im Zweifel sofort Kontakt mit uns auf.

  • Wir prüfen die Versicherungsbedingungen und die Begründung der Ablehnung. Häufig ist eine Verhandlungslösung möglich. Andernfalls führen wir das Gerichts- oder Schiedsverfahren.

  • Ja. Gerade im Vorfeld können Geschäftsführer und Muttergesellschaften viele Risiken begrenzen. Wir beraten zu Struktur, Entscheidungsprozessen und Versicherungsschutz, damit Sie gut vorbereitet sind.

Porträt von Mr. Arnold Stendahl

Mr. Arnold Stendahl

Advocaat (niederländischer Rechtsanwalt)

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