Arbeitsweise und Honorare
Sie wissen vorab, worauf Sie sich einlassen. Den Umfang unserer Leistungen und die Honorare halten wir in einer Mandatsbestätigung fest, die wir individuell mit Ihnen vereinbaren.
Klare Vereinbarungen vorab und schriftlich
Festbetrag vorab
Für eine erste Einschätzung Ihres Falls und das erste Schreiben vereinbaren wir vorab einen Festbetrag.
Stundensatz
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, berechnen wir unser Honorar nach den aufgewendeten Stunden multipliziert mit dem Stundensatz des jeweiligen Anwalts. Eilbedürftigkeit, Fachkenntnis, Bedeutung und Komplexität der Sache können dabei eine Rolle spielen.
Bürokosten und Auslagen
Zur Deckung der allgemeinen Bürokosten berechnen wir einen prozentualen Zuschlag auf das Honorar. Kosten, die wir für Sie verauslagen, etwa Gerichtsgebühren, Registerauszüge, Kurierdienste und Reisekosten, stellen wir gesondert in Rechnung.
Deutsche Mandate
Für die Tätigkeit unserer Rechtsanwälte gelten dieselben Stundensätze. Die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gilt dabei als Mindesthonorar.
Monatliche Abrechnung
Wir rechnen monatlich per E-Mail ab, mit einem Zahlungsziel von vierzehn Tagen. Wir können einen Vorschuss verlangen, den wir mit der Schlussrechnung verrechnen.
Mandatsbestätigung
Den Umfang unserer Leistungen und die Honorare halten wir in einer Mandatsbestätigung fest. Für alle unsere Mandate gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


So arbeiten wir
Unser Ziel ist es, Streitigkeiten zu lösen und zu vermeiden. In allen Rechtsgebieten, in denen wir beraten, führen wir auch Prozesse, vor den ordentlichen Gerichten und in Schiedsverfahren, in den Niederlanden und in Deutschland.
Schritt 1: Kennenlernen
Wir hören uns Ihr Problem oder Ihre Frage genau an. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Schritt 2: Analyse und Beratung
Wir suchen die passende Lösung und sprechen offen über Ihre Erfolgsaussichten, zu einem vorab vereinbarten Festbetrag.
Schritt 3: Mandatsbestätigung
Klare Vereinbarungen zu Honorar und Umfang, vorab und schriftlich.
Schritt 4: Umsetzung
Ein erfahrener Anwalt führt Ihr Mandat, bei Bedarf gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten oder unserem internationalen Netzwerk.
Schritt 5: Prozessführung, wenn es sein muss
Vor den ordentlichen Gerichten oder in Schiedsverfahren, in den Niederlanden und in Deutschland.
Fragen zu Kosten und Arbeitsweise
Für eine erste Einschätzung Ihres Falls und das erste Schreiben vereinbaren wir vorab einen festen Betrag. Sie wissen also, worauf Sie sich einlassen. Danach besprechen wir, wie die Sache steht und was der nächste Schritt kostet, vorab und schriftlich.
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, berechnen wir unser Honorar nach dem tatsächlichen Zeitaufwand, multipliziert mit dem Stundensatz des jeweiligen Anwalts. Hinzu kommen ein prozentualer Zuschlag für allgemeine Kanzleikosten sowie Auslagen, etwa Gerichtskosten und Reisekosten. Die Vereinbarungen halten wir vorab in einer Mandatsbestätigung fest.
Wir können für noch zu erbringende Leistungen einen Vorschuss verlangen. Einen gezahlten Vorschuss verrechnen wir mit der Schlussrechnung. Wir rechnen in der Regel monatlich per E-Mail ab, mit einem Zahlungsziel von vierzehn Tagen.
Bei Beratung und Verfahren nach deutschem Recht handeln unsere Rechtsanwälte als deutsche Rechtsanwälte. Dafür gelten das deutsche Berufsrecht und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir erläutern dies vorab in der Mandatsbestätigung.
Für alle Mandate gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den Umfang des Mandats und die Honorarvereinbarung halten wir zusätzlich in einer Mandatsbestätigung fest.
Wir möchten es wissen, wenn Sie nicht zufrieden sind. Sprechen Sie es zunächst mit Ihrem Anwalt an. Finden Sie gemeinsam keine Lösung, können Sie nach unserer Kanzleibeschwerdeordnung Beschwerde einlegen. Mr. Dr. P. Bavelaar LL.M. ist unser Beschwerdebeauftragter.

