Verwaltungsrecht
Bavelaar Advocaten & Rechtsanwälte berät Behörden und Unternehmen aus Immobilien, Bau, Energie und Industrie im niederländischen Umwelt- und Planungsrecht, bei Genehmigungen, Stickstofffragen, Vergaben und Enteignungen. Wir vertreten Sie in verwaltungs- und zivilrechtlichen Verfahren, für und gegen die öffentliche Hand.
Seit vielen Jahren arbeiten wir für zahlreiche Behörden und für Unternehmen aus Immobilienwirtschaft, Bau, Energie, Hafen und Industrie. Wir beraten zu Genehmigungen, Raumplänen und Vergabeverfahren und vertreten Sie in verwaltungsrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren.

Beide Seiten des Tisches
Weil wir sowohl für Behörden als auch für Unternehmen tätig sind, wissen wir, wie eine Verwaltung einen Antrag prüft und woran ein Projekt rechtlich scheitern kann. Dieses Wissen setzen wir bei Raumplänen und Genehmigungen, bei Umweltgenehmigungen und REACH, bei Vergabeverfahren und bei Enteignungen ein.
Worum geht es?

Von der Genehmigung bis zum Raad van State
Unser Anwalt auf diesem Gebiet ist seit 1992 als Advocaat zugelassen und arbeitet seit Jahren für zahlreiche Behörden. Er ist Mitglied der niederländischen Vereinigungen für Baurecht und für Umweltrecht und verfolgt neue Entwicklungen aufmerksam, etwa das Umgebungsgesetz (Omgevingswet), zirkuläres Bauen und die Stickstoffproblematik.
Beiträge zum Verwaltungsrecht
Unsere Experten
Häufige Fragen zum Verwaltungsrecht
Beide. Wir haben eine umfangreiche Praxis für die öffentliche Hand und vertreten daneben private Unternehmen, insbesondere aus Immobilien und Bau, Chemie, Hafenwirtschaft, Energie und Lebensmittelindustrie.
Das hängt von der Tätigkeit und ihren möglichen Auswirkungen auf geschützte Natur ab, etwa durch Stickstoffeinträge in ein Natura-2000-Gebiet. Wir prüfen dies für Sie, am besten bevor Sie eine Genehmigung beantragen.
REACH ist die europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Wir beraten Unternehmen zu den Pflichten, die sich daraus ergeben.
Häufig ja, sofern Sie Beteiligter sind und die Frist einhalten. In den Niederlanden beträgt diese Frist meist sechs Wochen. Nehmen Sie deshalb rasch Kontakt mit uns auf.
Bei einer Enteignung hat der Eigentümer Anspruch auf eine vollständige Entschädigung. Wir prüfen, ob das Angebot der Behörde angemessen ist, und vertreten Sie im Verfahren.
Ja. Seit dem 1. Januar 2024 gilt in den Niederlanden die Omgevingswet. Wir beraten Sie zu den Folgen für Ihre Planungen, Genehmigungen und laufenden Projekte.

Sprechen Sie mit Mr. Lex de Kok










