Stickstoff und Naturschutzgenehmigung bei Bauprojekten in den Niederlanden
Seit dem Aus für das PAS und die Bauausnahme ist Stickstoff bei nahezu jedem größeren Projekt in den Niederlanden ein Thema. Worauf müssen Sie achten?
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Die Stickstoffdeposition in empfindlichen Naturgebieten ist in den Niederlanden seit Jahren eines der größten rechtlichen Hindernisse für Bau- und Infrastrukturprojekte. Wer ein Projekt vorbereitet, muss frühzeitig wissen, ob eine Naturschutzgenehmigung erforderlich ist und wie sie zu erlangen ist.
Hintergrund
Im Jahr 2019 entschied die Verwaltungsrechtsabteilung des niederländischen Raad van State (Staatsrat, höchstes Verwaltungsgericht), dass das Programma Aanpak Stikstof (PAS, Programm zur Stickstoffreduzierung) nicht als Grundlage für die Genehmigung von Tätigkeiten dienen durfte. Später führte der Gesetzgeber eine Ausnahme für Stickstoffemissionen während der Bauphase ein, die sogenannte bouwvrijstelling (Bauausnahme). Auch diese Ausnahme hatte vor dem Raad van State keinen Bestand. Seitdem muss auch für die Bauphase projektbezogen geprüft werden, ob Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete bestehen.
Welche Genehmigung ist erforderlich?
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Naturschutzrecht in der Omgevingswet (niederländisches Umweltgesetz) aufgegangen. Die frühere Naturschutzgenehmigung heißt nun Umweltgenehmigung für eine Natura 2000-Tätigkeit. Eine solche Genehmigung ist erforderlich, wenn ein Projekt erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet haben kann, etwa durch Stickstoffdeposition. Ob das der Fall ist, wird in der Praxis durch eine Berechnung mit dem Rechenmodell AERIUS ermittelt, sowohl für die Bau- als auch für die Nutzungsphase.
Saldierung
Kommt es zu einer Zunahme der Deposition, lässt sich diese unter Umständen durch eine Verringerung an anderer Stelle ausgleichen. Bei der internen Saldierung wird die neue Situation mit der bestehenden, genehmigten Situation am selben Standort verglichen. Bei der externen Saldierung wird Stickstoffkapazität einer anderen Tätigkeit genutzt, etwa eines Betriebs, der aufgegeben wird. Für beide Formen gelten Voraussetzungen, und die Rechtsprechung dazu entwickelt sich rasch. So kann es erforderlich sein, auch bei interner Saldierung eine Genehmigung zu beantragen.
Was bedeutet das für Ihr Projekt?
Stickstoff ist nicht nur eine Genehmigungsfrage. Das Thema berührt auch Zeitplanung, Finanzierung und Verträge. Ein Bauunternehmer, der mit emissionsarmen Maschinen arbeiten muss, wird dafür einen Preis verlangen. Der Käufer eines Grundstücks möchte wissen, ob das geplante Projekt genehmigungsfähig ist. Beziehen Sie Stickstoff deshalb in die Due Diligence und in die Vereinbarungen zwischen Projektentwickler, Bauunternehmer und Auftraggeber ein.
Widerspruch und Klage
Da Naturschutzorganisationen und Anwohner regelmäßig gegen Genehmigungen vorgehen, muss der Antrag solide begründet sein. Wir begleiten den Antrag, prüfen die Berechnungen gemeinsam mit Ihren Gutachtern und vertreten Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren bis hin zum Raad van State. Da wir sowohl für Behörden als auch für Unternehmen tätig sind, kennen wir beide Seiten des Verfahrens.
Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand
Die Stickstoffpolitik ist stark im Wandel, mit neuen Vorschriften, neuer Rechtsprechung und neuen politischen Weichenstellungen. Lassen Sie bei einem konkreten Projekt den aktuellen Stand prüfen, bevor Sie unumkehrbare Schritte unternehmen.
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern, und das Ergebnis hängt stets von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Für eine Beratung zu Ihrem Anliegen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.









