Das Pferd ist nicht gesund: wann können Sie den Kauf noch rückgängig machen?
Ein Röntgenbild, das Wochen nach der Übergabe etwas anderes zeigt als erwartet. Wie Ihre Position ist, hängt von drei Dingen ab.
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Es kommt häufiger vor, als Käufer erwarten: Einige Wochen nach der Übergabe lahmt ein Pferd, oder ein neues Röntgenbild zeigt etwas, das beim Kauf nicht bekannt war. Die erste Frage lautet dann meist, ob der Kauf rückgängig gemacht werden kann. Die Antwort hängt im Kern von drei Dingen ab: was vereinbart wurde, wann der Mangel entstanden ist und ob Sie ihn rechtzeitig gerügt haben.
1. Was wurde vereinbart?
Ein Pferd muss dem Vertrag entsprechen. Es muss also die Eigenschaften aufweisen, die Sie aufgrund der Vereinbarungen erwarten durften. Wurde das Pferd als Sportpferd für ein bestimmtes Niveau gekauft, dürfen Sie mehr erwarten als bei einem Freizeitpferd. Absprachen über die vorgesehene Verwendung, eine Ankaufsuntersuchung und etwaige Garantien bestimmen daher einen großen Teil Ihrer Position. Sind diese Absprachen nicht schriftlich festgehalten, werden E-Mails, Anzeigen und Nachrichten oft zum wichtigsten Beweismittel.
2. Wann ist der Mangel entstanden?
Ein Verkäufer haftet grundsätzlich nur für Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Bei einem lebenden Tier ist das schwer festzustellen: Eine Verletzung kann auch nach der Übergabe entstanden sein. Für Verbraucher, die von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, gilt eine gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel, der sich kurz nach der Übergabe zeigt, bereits bei der Übergabe vorlag. Bei lebenden Tieren ist dieser Zeitraum kürzer als bei anderen Sachen, nämlich sechs Monate. Zwischen zwei Privatpersonen oder zwei Unternehmern gilt diese Vermutung nicht, und der Käufer muss grundsätzlich selbst nachweisen, dass der Mangel bereits bestand.
3. Haben Sie rechtzeitig gerügt?
Der Käufer muss dem Verkäufer innerhalb angemessener Frist nach Entdeckung des Mangels mitteilen, dass das Pferd nicht vertragsgemäß ist. Für Verbraucher gilt eine Mitteilung innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung jedenfalls als rechtzeitig. Wer zu lange wartet, kann seine Rechte verlieren, selbst wenn der Mangel als solcher feststeht. Halten Sie die Rüge daher schriftlich fest und bewahren Sie sämtliche tierärztlichen Unterlagen auf.
Was können Sie verlangen?
Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist bei einem Pferd selten eine realistische Option. Häufig geht es deshalb um Minderung oder um den Rücktritt vom Kauf, bei dem das Pferd gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgegeben wird. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel diesen weitreichenden Schritt nicht rechtfertigt. Daneben kann Schadensersatz in Betracht kommen, etwa für Tierarzt- und Unterstellkosten.
Und wenn der Verkäufer in Deutschland sitzt?
Auch das deutsche Recht kennt Regeln zur Mangelhaftigkeit, zu Rügefristen und eine Vermutung beim Verbrauchsgüterkauf, die Einzelheiten unterscheiden sich jedoch. Welches Recht anwendbar ist, hängt von den Vereinbarungen ab und davon, ob Sie als Verbraucher oder als Unternehmer kaufen. Lassen Sie das früh prüfen, denn davon hängt auch ab, welche Fristen gelten.
Praktische Hinweise
Lassen Sie im Zweifel zügig einen zweiten, unabhängigen Tierarzt draufschauen, fordern Sie die Untersuchungsunterlagen und Röntgenbilder vom Kauf an und unternehmen Sie keine unumkehrbaren Schritte, etwa das Pferd zu verkaufen oder operieren zu lassen, bevor Ihre Position geklärt ist.
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern, und das Ergebnis hängt stets von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Für eine Beratung zu Ihrem Anliegen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.






