Pferd in Deutschland gekauft: welches Recht ist anwendbar?
Ein deutscher Verkäufer, ein niederländischer Käufer und ein Pferd, das nicht dem Vereinbarten entspricht. Welches Recht gilt, und wo können Sie klagen?
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Deutschland ist für niederländische Reiter und Händler ein wichtiger Markt für Sport- und Zuchtpferde. Geht nach dem Kauf etwas schief, lautet die erste Frage oft nicht, ob der Käufer im Recht ist, sondern welches Recht anwendbar und welches Gericht zuständig ist. Diese Fragen bestimmen die Fristen, die Beweislage und die Kosten eines Verfahrens.
Haben Sie eine Rechtswahl getroffen?
Ist im Kaufvertrag festgelegt, welches Recht anwendbar ist, gilt grundsätzlich dieses Recht. Viele Pferde werden jedoch ohne schriftlichen Vertrag verkauft oder mit einem Standardvertrag des Verkäufers, in dem deutsches Recht gewählt ist. Für Verbraucher gilt dabei ein wichtiger Schutz: Eine Rechtswahl darf einem Verbraucher nicht den Schutz der zwingenden Vorschriften seines Wohnsitzstaates entziehen, wenn der gewerbliche Verkäufer seine Tätigkeit auf diesen Staat ausrichtet.
Keine Rechtswahl
Ohne Rechtswahl verweist die europäische Rom I-Verordnung beim Kauf beweglicher Sachen grundsätzlich auf das Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei einem deutschen Verkäufer ist das also meist deutsches Recht. Für Verbraucher, die bei einem auf die Niederlande ausgerichteten gewerblichen Verkäufer kaufen, kann niederländisches Recht gelten. Zwischen Unternehmern kann zudem das UN-Kaufrecht (CISG) anwendbar sein, sofern die Parteien es nicht ausgeschlossen haben.
Was bedeutet deutsches Recht für den Käufer?
Auch nach deutschem Recht muss das Pferd bei Gefahrübergang frei von Sachmängeln sein (§ 434 BGB), und der Käufer hat bei einem Mangel Rechte auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz (§ 437 BGB). Beim Verbrauchsgüterkauf gilt, wie in den Niederlanden, eine gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel, der sich kurz nach der Übergabe zeigt, bereits vorlag. Für lebende Tiere beträgt dieser Zeitraum sechs Monate. Zwischen Kaufleuten gilt eine strenge Rügeobliegenheit: Mängel sind unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB). Auch die Verjährungsfristen weichen von den niederländischen ab.
Welches Gericht ist zuständig?
Innerhalb der EU bestimmt die Brüssel Ia-Verordnung, welches Gericht zuständig ist. Grundsätzlich kann der Verkäufer in dem Staat verklagt werden, in dem er seinen Wohnsitz hat. Beim Kauf beweglicher Sachen kann auch das Gericht am Lieferort zuständig sein. Verbraucher können unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem eigenen Land klagen. Ein Urteil aus einem Mitgliedstaat kann im anderen vollstreckt werden.
Praktische Tipps
Treffen Sie bei einem Kauf in Deutschland schriftliche Vereinbarungen über die vorgesehene Verwendung, die Ankaufsuntersuchung, das anwendbare Recht und den Gerichtsstand. Lassen Sie das Pferd möglichst von einem Tierarzt Ihrer Wahl untersuchen. Und zeigen Sie einen Mangel sofort schriftlich an, denn die Fristen können kurz sein.
Da unserer Kanzlei sowohl niederländische Advocaten als auch deutsche Rechtsanwälte angehören, bearbeiten wir solche Fälle in beiden Ländern aus einer Hand.
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern, und das Ergebnis hängt stets von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Für eine Beratung zu Ihrem Anliegen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.







