Arbeitsrecht

Bavelaar Advocaten & Rechtsanwälte berät Arbeitgeber und Geschäftsführer im niederländischen und deutschen Arbeitsrecht, vom Arbeitsvertrag bis zur Abberufung eines Geschäftsführers. Wir sind auf grenzüberschreitendes Arbeiten zwischen den Niederlanden und Deutschland spezialisiert und führen Prozesse in beiden Ländern.

Das niederländische und das deutsche Arbeitsrecht unterscheiden sich in wesentlichen Punkten, und wer über die Grenze arbeitet oder Personal einstellt, hat mit beiden zu tun. Unsere Advocaten und Rechtsanwälte beraten und prozessieren in beiden Ländern.

Porträt von Mr. Dr. Paul Bavelaar LL.M

Mr. Dr. Paul Bavelaar LL.M

Advocaat & Rechtsanwalt

Personal über die Grenze, Regeln aus zwei Ländern

Ein niederländischer Arbeitnehmer in einer deutschen Niederlassung, ein deutscher Geschäftsführer einer niederländischen B.V.: Schnell stellt sich die Frage, welches Arbeitsrecht gilt und welcher Kündigungsschutz greift. Wir machen diese Unterschiede transparent und sorgen dafür, dass Verträge, Beschlüsse und Beendigungen in beiden Ländern Bestand haben.

Worum geht es?

Zwei Anwälte im Gespräch auf einem Steg an einer Gracht mit Blumenkästen

Niederländisch und deutsch in einer Akte

Arbeitgeber mit Personal auf beiden Seiten der Grenze profitieren von einer Kanzlei, die beide Rechtsordnungen kennt. Wir entwerfen Verträge, die in beiden Ländern funktionieren, begleiten die Abberufung von Organmitgliedern niederländischer und deutscher Gesellschaften und prozessieren, wenn nötig, vor dem niederländischen oder dem deutschen Arbeitsgericht.

Unsere Experten

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

  • Niederländische Arbeitnehmer, die bei einem Unternehmen in Deutschland arbeiten, unterliegen in der Regel dem deutschen Arbeitsrecht. Anders kann es sein, wenn die Parteien eine Rechtswahl getroffen haben; auch dann schützen den Arbeitnehmer aber häufig die zwingenden deutschen Vorschriften. Wir prüfen Ihre Situation.

  • Ja. Wir entwerfen deutsche Arbeitsverträge und prüfen bestehende Verträge, damit sie dem deutschen Recht entsprechen.

  • Bei einem Geschäftsführer spielen sowohl das Gesellschaftsrecht als auch das Arbeitsrecht eine Rolle. Wir begleiten die Beschlussfassung und die Beendigung, für B.V., N.V., GmbH und AG.

  • Unsere arbeitsrechtliche Praxis richtet sich vor allem an Arbeitgeber und Geschäftsführer. Auch Arbeitnehmer mit einer grenzüberschreitenden Frage sind bei uns willkommen.

  • Ja. Unserer Kanzlei gehören Rechtsanwälte an, die Sie in Verfahren in Deutschland vertreten.

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