Niederländische Arbeitnehmer in Deutschland: welches Arbeitsrecht gilt?

Ein niederländischer Arbeitsvertrag für die Tätigkeit in Deutschland wirkt praktisch. Doch welches Arbeitsrecht ist dann anwendbar, und welcher Kündigungsschutz gilt?

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Porträt von Mr. Wolfgang Walter Horn

Mr. Wolfgang Walter Horn

Rechtsanwalt, of counsel

Anwalt telefoniert an seinem Schreibtisch

Ein niederländisches Unternehmen, das Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt, wählt häufig einen niederländischen Arbeitsvertrag. Das ist vertraut und passt zur übrigen Organisation. Ein niederländischer Vertrag bedeutet jedoch nicht, dass ausschließlich niederländisches Arbeitsrecht gilt.

Rechtswahl mit Grenzen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können grundsätzlich wählen, welches Recht auf den Arbeitsvertrag anwendbar ist. Nach der europäischen Rom I-Verordnung darf diese Wahl jedoch nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der Schutz der zwingenden Vorschriften des Rechts entzogen wird, das ohne Rechtswahl gelten würde. Ohne Rechtswahl ist das in der Regel das Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich arbeitet. Arbeitet ein Arbeitnehmer dauerhaft in Deutschland, kann er sich deshalb oft auf die Schutzvorschriften des deutschen Arbeitsrechts berufen, auch wenn der Vertrag auf niederländisches Recht verweist.

Kündigungsschutz in Deutschland

Das deutsche Kündigungsrecht funktioniert anders als das niederländische. In Deutschland beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis selbst durch Kündigung, ohne vorherige Zustimmung eines Gerichts oder einer Behörde. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss eigenhändig unterzeichnet sein; eine E-Mail genügt nicht. Beschäftigt der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer und besteht das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, gilt das Kündigungsschutzgesetz, und die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Will der Arbeitnehmer die Kündigung angreifen, muss er in der Regel innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Entsendung ist etwas anderes

Wird ein Arbeitnehmer vorübergehend nach Deutschland entsandt, unterliegt der Arbeitsvertrag in der Regel weiterhin niederländischem Recht. Es gelten dann allerdings die europäischen Entsenderegeln, nach denen bestimmte deutsche Arbeitsbedingungen einzuhalten sind, etwa der Mindestlohn und die Vorschriften zur Arbeitszeit. Hinzu kommen Meldepflichten.

Sozialversicherung und Steuern

Welches Arbeitsrecht gilt, ist eine andere Frage als die, wo der Arbeitnehmer sozialversichert ist und wo er Steuern zahlt. Für die Sozialversicherung gelten die europäischen Koordinierungsregeln, für die Steuern das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland. Die Ergebnisse können voneinander abweichen, gerade bei Arbeitnehmern, die in beiden Ländern tätig sind.

Abberufung eines deutschen Geschäftsführers

Eine besondere Stellung hat der Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Seine Bestellung zum Geschäftsführer und sein Anstellungsverhältnis sind zwei verschiedene Rechtsverhältnisse. Die Abberufung ist ein gesellschaftsrechtlicher Beschluss, die Beendigung des Anstellungsvertrags folgt eigenen Regeln. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt für einen Geschäftsführer in der Regel nicht, umso mehr kommt es auf die Vereinbarungen in seinem Vertrag an.

Unsere Empfehlung

Klären Sie vor der Einstellung oder Entsendung von Personal nach Deutschland, welches Recht anwendbar ist, und gestalten Sie den Vertrag entsprechend. Ein Vertrag, der die deutschen Vorschriften berücksichtigt, erspart Überraschungen im Streitfall oder bei einer Beendigung. Steht eine Kündigung im Raum, lassen Sie rechtzeitig prüfen, welche Formalitäten und Fristen gelten.

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern, und das Ergebnis hängt stets von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Für eine Beratung zu Ihrem Anliegen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.