Eine deutsche Maßnahme wirkt in der ganzen EU
Die Entscheidung einer deutschen Stelle bleibt nicht in Deutschland. Für Unternehmen, die beiderseits der Grenze tätig sind, verändert das die Rechnung.
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Viele niederländische Unternehmer gehen davon aus, dass ein Verfahren in Deutschland vor allem eine deutsche Angelegenheit ist. Solange sie in Deutschland kein Vermögen haben, habe ein deutsches Urteil kaum Folgen. Das ist ein Irrtum. Innerhalb der Europäischen Union überqueren gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen grundsätzlich ungehindert die Grenze.
Anerkennung ohne besonderes Verfahren
Die Brüssel Ia-Verordnung regelt, welches Gericht in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen zuständig ist und was mit dessen Entscheidung in den anderen Mitgliedstaaten geschieht. Der Grundsatz ist einfach: Die Entscheidung eines deutschen Gerichts wird in den Niederlanden anerkannt, ohne dass es dafür eines besonderen Verfahrens bedarf. Für die Vollstreckung ist auch keine gesonderte Vollstreckbarerklärung mehr erforderlich. Mit einer Bescheinigung des deutschen Gerichts kann der Gläubiger in den Niederlanden grundsätzlich unmittelbar pfänden und vollstrecken.
Auch einstweilige Maßnahmen
Das gilt nicht nur für Endurteile. Auch einstweilige und sichernde Maßnahmen, etwa eine einstweilige Verfügung oder ein Arrest, können unter bestimmten Voraussetzungen in anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Gegenseite geladen wurde oder dass ihr die Entscheidung vor Beginn der Vollstreckung zugestellt worden ist. Daneben gibt es den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung, mit dem ein Gläubiger Konten in einem anderen Mitgliedstaat sperren lassen kann.
Wenig Spielraum für eine Versagung
Die Gründe, aus denen ein niederländisches Gericht die Anerkennung oder Vollstreckung versagen kann, sind begrenzt. Dazu gehören etwa ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder ein Versäumnisurteil, bei dem dem Beklagten das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht rechtzeitig zugestellt wurde. Ob das deutsche Gericht das Recht richtig angewandt hat, wird nicht erneut geprüft. Wer mit einem deutschen Urteil nicht einverstanden ist, muss also in Deutschland Einspruch oder ein Rechtsmittel einlegen.
Was bedeutet das für Sie?
Eine Klage oder ein Antrag aus Deutschland verdient dieselbe Aufmerksamkeit wie ein niederländisches Schriftstück. Sie zu ignorieren, ist riskant: Ein Versäumnisurteil kann später in den Niederlanden vollstreckt werden. Die Fristen in deutschen Verfahren sind zudem oft kurz. Umgekehrt bietet das System Chancen. Ein niederländisches Unternehmen mit einer Forderung gegen einen deutschen Abnehmer kann ein niederländisches Urteil in Deutschland vollstrecken lassen, und umgekehrt.
Vorab regeln
Viele Streitigkeiten lassen sich vermeiden, indem Sie in Verträgen eine klare Wahl des anwendbaren Rechts und des zuständigen Gerichts treffen. So wissen Sie vorab, woran Sie im Streitfall sind, und vermeiden, unerwartet in ein Verfahren jenseits der Grenze zu geraten. Wir beraten Sie dazu gern und vertreten Sie in Verfahren in den Niederlanden und in Deutschland.
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern, und das Ergebnis hängt stets von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Für eine Beratung zu Ihrem Anliegen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.








