Die Omgevingswet seit 2024: was ändert sich für Ihr Projekt?
Der Umweltplan ersetzt den Bebauungsplan, und die Genehmigungen tragen neue Namen. Was bedeutet das niederländische Umweltgesetz in der Praxis?
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Am 1. Januar 2024 ist in den Niederlanden die Omgevingswet (niederländisches Umweltgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz fasst eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen zu Raumordnung, Umwelt, Natur, Wasser und Bauen zusammen. Ziel ist ein einfacheres und übersichtlicheres System. In der Praxis erfordert der Übergang von Behörden und Vorhabenträgern jedoch noch viel Aufmerksamkeit.
Vom Bebauungsplan zum Umweltplan
Nach der Omgevingswet hat jede Gemeinde einen einzigen omgevingsplan (Umweltplan) für ihr gesamtes Gebiet. Mit dem Inkrafttreten sind die bestehenden Bebauungspläne (bestemmingsplannen) und eine Reihe weiterer Regelungen kraft Gesetzes Teil eines vorläufigen Umweltplans geworden. Die Gemeinden haben bis 2032 Zeit, diesen vorläufigen Plan in einen neuen Umweltplan zu überführen. Bis dahin besteht der Umweltplan also aus alten und neuen Regeln nebeneinander, was die Frage, was an einem Standort zulässig ist, nicht immer einfacher macht.
Neue Genehmigungen, neue Namen
Die omgevingsvergunning (Umweltgenehmigung) gibt es weiterhin, sie ist nun jedoch nach Tätigkeiten gegliedert. Dazu gehören unter anderem die technische Bautätigkeit, die Umweltplantätigkeit, die umweltbelastende Tätigkeit und die Natura 2000-Tätigkeit. Passt ein Vorhaben nicht in den Umweltplan, kann eine Genehmigung für eine planabweichende Umweltplantätigkeit (buitenplanse omgevingsplanactiviteit) weiterhelfen. Für viele Anträge gilt das reguläre Verfahren mit einer Entscheidungsfrist von acht Wochen, die einmalig um sechs Wochen verlängert werden kann. Für weitreichendere Entscheidungen gilt das erweiterte Verfahren.
Beteiligung
Die Omgevingswet verlangt von Vorhabenträgern, im Antrag anzugeben, ob und wie sie Betroffene einbezogen haben. Die Gemeinden können eine Beteiligung in bestimmten Fällen verpflichtend vorschreiben. Ein gut geführter Beteiligungsprozess kann Einwendungen vorbeugen und das Verfahren beschleunigen.
Qualitätssicherung beim Bauen
Gleichzeitig mit der Omgevingswet ist das Gesetz zur Qualitätssicherung beim Bauen (Wet kwaliteitsborging voor het bouwen) in Kraft getreten, vorerst für einfache Bauwerke der Folgeklasse 1. Bei diesen Bauwerken prüft nicht mehr die Gemeinde, sondern ein unabhängiger Qualitätsprüfer, ob das Bauwerk den technischen Vorschriften entspricht. Zugleich wurde die Haftung des Bauunternehmers für Mängel verschärft.
Das Omgevingsloket
Anträge und Anzeigen werden nach der Omgevingswet über das Omgevingsloket eingereicht, das digitale Portal des Digitaal Stelsel Omgevingswet. Dort sind auch die Regeln des Umweltplans einsehbar. In der Praxis zeigt sich, dass die digitale Darstellung der Regeln noch nicht immer vollständig ist. Bei einem wichtigen Projekt empfiehlt es sich daher, die anwendbaren Regeln zusätzlich bei der Gemeinde zu überprüfen.
Übergangsrecht
Für Anträge und Verfahren, die vor dem 1. Januar 2024 eingeleitet wurden, gilt in vielen Fällen noch das alte Recht. Welche Regeln auf Ihr Projekt anwendbar sind, hängt also davon ab, wann der Antrag eingereicht oder die Entscheidung vorbereitet wurde.
Unsere Rolle
Wir beraten Behörden bei der Aufstellung von Umweltplänen und Entscheidungen sowie Unternehmen bei ihren Anträgen und in Widerspruchs- und Klageverfahren. Wir zeigen Ihnen, welche Tätigkeiten Ihr Projekt umfasst, welche Genehmigungen erforderlich sind und welches Übergangsrecht gilt.
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern, und das Ergebnis hängt stets von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Für eine Beratung zu Ihrem Anliegen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.









