Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz nach niederländischem Recht

Nach einer Insolvenz nimmt der Insolvenzverwalter auch die Geschäftsführung in den Blick. Wann haften Sie als Geschäftsführer persönlich, und was können Sie vorab tun?

Haftung und Versicherungen

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Porträt von Mr. Arnold Stendahl

Mr. Arnold Stendahl

Advocaat (niederländischer Rechtsanwalt)

Schwarz-Weiß-Foto des Konferenzraums mit Kronleuchter in der Amsterdamer Kanzlei

Ein faillissement, das niederländische Konkursverfahren, bedeutet nicht automatisch, dass der Geschäftsführer (bestuurder) persönlich haftet. Grundsätzlich haftet die Gesellschaft, etwa eine niederländische B.V. (vergleichbar der GmbH), selbst für ihre Schulden. Dennoch prüft der Insolvenzverwalter (curator) nahezu immer, ob die Geschäftsführung ihre Aufgabe ordnungsgemäß erfüllt hat. Ein Überblick über die wichtigsten Haftungsgrundlagen.

Haftung gegenüber der Insolvenzmasse

Nach Art. 2:248 BW (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) haftet jeder Geschäftsführer gegenüber der Masse gesamtschuldnerisch für den Fehlbetrag in der Insolvenz, wenn die Geschäftsführung ihre Aufgabe offenkundig nicht ordnungsgemäß erfüllt hat und plausibel ist, dass dies eine wesentliche Ursache der Insolvenz war. Maßgeblich ist das Verhalten in den drei Jahren vor der Insolvenz. Offenkundig nicht ordnungsgemäß ist ein strenger Maßstab: Es geht um ein Handeln, das kein vernünftig denkender Geschäftsführer unter denselben Umständen gewählt hätte.

Buchführung und Jahresabschluss

Hat die Geschäftsführung die Buchführungspflicht nicht erfüllt oder den Jahresabschluss nicht rechtzeitig offengelegt, steht grundsätzlich fest, dass sie ihre Aufgabe nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, und es wird vermutet, dass dies eine wesentliche Ursache der Insolvenz war. Ein unbedeutendes Versäumnis bleibt außer Betracht. Diese Regel macht eine ordentliche Buchführung und die fristgerechte Offenlegung des Jahresabschlusses zu einer der besten Absicherungen für einen Geschäftsführer.

Haftung gegenüber Gläubigern

Auch einzelne Gläubiger können einen Geschäftsführer in Anspruch nehmen, etwa wenn er im Namen der Gesellschaft Verbindlichkeiten eingegangen ist, obwohl er wusste oder vernünftigerweise hätte erkennen müssen, dass die Gesellschaft sie nicht würde erfüllen können. Ein weiterer Haftungsgrund ist die Vereitelung der Zahlung an einen Gläubiger. Die Gerichte verlangen dafür einen persönlichen schweren Vorwurf.

Steuern und Sozialabgaben: rechtzeitig melden

Für Steuerschulden und bestimmte Sozialversicherungsbeiträge gilt in den Niederlanden eine eigene Regelung, die sogenannte misbruikwetgeving (Missbrauchsgesetzgebung). Kann die Gesellschaft bestimmte Steuern oder Beiträge nicht zahlen, muss die Geschäftsführung dies rechtzeitig der niederländischen Steuerbehörde (Belastingdienst) melden, bei Steuern innerhalb von zwei Wochen nach dem letzten Zahlungstag. Unterbleibt die Meldung oder erfolgt sie verspätet, wird vermutet, dass die Nichtzahlung dem Geschäftsführer zuzurechnen ist. Er muss dann selbst nachweisen, dass ihm nichts vorzuwerfen ist, was in der Praxis schwierig ist.

Was können Sie als Geschäftsführer tun?

Halten Sie die Buchführung in Ordnung, legen Sie den Jahresabschluss rechtzeitig offen und dokumentieren Sie wichtige Entscheidungen und die dahinterstehenden Abwägungen. Melden Sie Zahlungsunfähigkeit sofort, wenn sie droht. Und gehen Sie in einer finanziell schwierigen Phase keine neuen Verpflichtungen ein, ohne ein realistisches Bild davon zu haben, ob sie bezahlt werden können. Eine D&O-Versicherung kann die Folgen abmildern, hat aber eigene Bedingungen und Ausschlüsse.

Vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen?

Reagieren Sie nicht ohne Beratung. Die Untersuchung des Insolvenzverwalters und die erste Korrespondenz bestimmen oft den weiteren Verlauf. Wir beurteilen Ihre Position, führen die Gespräche mit dem Insolvenzverwalter und Ihrem Versicherer und vertreten Sie erforderlichenfalls im Verfahren.

Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Rechtsprechung können sich ändern, und das Ergebnis hängt stets von den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Für eine Beratung zu Ihrem Anliegen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.

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